Anmeldeformular für das Schuljahr 2024 / 2025

Das Anmeldeformular kann direkt über die Website ausgefüllt werden oder als PDF downgeloadet werden.

Angaben zum/zur Schüler/in

Instrument

Eltern-Baby-Musizieren für 4 – 12 Monate
Eltern-Kind-Musizieren für 12 – 24 Monate
Eltern-Kind-Musizieren für 2-4 Jahren
für 4-6 Jahren
Ballett, Modern Dance, Hip-Hop, Tanztheater u.a.

Angaben zu den Erziehungsberechtigten

Zahlungsmodalitäten

Für Mahnspesen werden € 3,00 und für Rückläufer € 7,00 verrechnet.
Tarif Unterrichtsform E – 50 Min KG – 50 Min
A Hauptfachunterricht einzeln/zu zweit
50 Minuten/Woche und 1 Ergänzungsfach
€ 278,00 € 139,00
B Hauptfachunterricht einzeln/zu zweit für NICHT-Premstätter
50 Minuten/Woche und 1 Ergänzungsfach
€ 750,00 € 375,00
C Kursfach – Musikparadies, Tanz und Bewegung
50 Minuten/Woche
€ 92,00
D Kursfach – Musikparadies, Tanz und Bewegung für NICHT-Premstätter
50 Minuten/Woche
€ 184,00
  • Die Abkürzung E – 50 Min steht für 50 Minuten Einzelunterricht und KG – 50 Min für 50 Minuten Unterricht zu zweit. Wünsche bei Tarif A/B, ob E – 50 Min oder KG – 50 Min (ankreuzen) werden berücksichtigt.
  • Diese Tarife gelten jeweils für ein Semester.
  • Das Schulgelt ist kein Stundengelt, sondern ein pauschaler Jahresschulbeitrag. Dieser beinhaltet eine wöchentliche Unterrichtsstunde zu 50 Minuten und beim Hauptfach zusätzlich das Ergänzungsfach.
  • Für auswärtige Mitglieder der Marktmusik Unterpremstätten/Zettling gilt der Tarif A (Nachweis erforderlich).

Vereinbarungen für die Landesförderungen für Musikschüler – Schuljahr 2024/2025

Die Schulkostenbeiträge decken ca. 22 % des Musikschulbetriebes ab und somit nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten, welche die Marktgemeinde Premstätten zu tragen hat. Das Land Steiermark beteiligt sich in Form einer „Musikschüler-Förderung“, welche an den Schulerhalter ausbezahlt wird. Nur dadurch kann der Unterricht zu den angegebenen Konditionen angeboten werden.

In den Genuss der Förderung kommen jene Schüler, welche zum jeweiligen Schulbeginn das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Mit dem Förderanspruch ist für den Unterricht auch eine festgelegte Mindestanwesenheit von 24 Stunden im Hauptfachunterricht, als auch 9 bzw. 18 Stunden im Ergänzungsfach je nach Ausbildungsstufe vorgeschrieben. Werden diese Mindestanwesenheiten von den Schülern nicht erreicht, kann es zu Rückforderungen der Landesförderung kommen.

Schüler, die bis zum Schulstart das vollendeten 24. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, können diese Förderung beantragen. Beachten Sie die daran geknüpften datenschutzrechtlichen Konsequenzen.

Datenschutzrechtliche Information des Förderungsgebers

  1. Das Land Steiermark ist ermächtigt, personenbezogene Daten des Förderungsnehmers/der Förderungsnehmerin (sowie der Erziehungsberechtigten) gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b Datenschutz-Grundverordnung für Zwecke der Abwicklung der Förderung, für Kontrollzwecke und für allfällige Rückforderungen automationsunterstützt zu verarbeiten. Die erforderlichen Daten (insbesondere Personalien und Stammdaten der Schüler und Erziehungsberechtigten, Unterrichtsdaten, Daten zum Schulverlauf und Schulerfolg) werden vom Musikschulerhalter an das Land Steiermark übermittelt.
  2. Die gemäß Z 1 verarbeiteten Daten werden in Anlehnung an die steuerrechtlichen Vorgaben sieben Jahre gespeichert.
  3. Übermittlungen von Daten können stattfinden: an den Landesrechnungshof zu Kontrollzwecken, an Gerichte wegen Rückforderungen, an den Landtag in Berichten über die Förderungsvergabe.
  4. Darüber hinaus können Angaben zu der Förderungsnehmerin/dem Förderungsnehmer, der Förderungsgegenstand, die Art und die Höhe der Förderungsmittel, die Zuordnung zum Leistungsangebot sowie Angaben über die Zahlungen (§ 25 Abs. 1 Z. 1 bis 4, 6 und 7 TDBG) an den Bundesminister für Finanzen zum Zweck der Verarbeitung in der Transparenzdatenbank übermittelt werden.
  5. Der Förderungswerber/Die Förderungswerberin nimmt zur Kenntnis, dass auf der Datenschutz-Informationsseite des Förderungsgebers (https://datenschutz.stmk.gv.at) alle relevanten Informationen insbesondere zu folgenden ihn/sie betreffenden Punkten veröffentlicht sind:
    • zu den ihm/ihr zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
    • zum dem ihm/ihr zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde;
    • zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten.

Erwachsene Schüler, die zum jeweiligen Schulbeginn das 24. Lebensjahr überschreiten, erhalten keine Landesförderung. Diese Förderung wird von der Marktgemeinde Premstätten übernommen und daher kann der Tarif A (siehe Schulkostenbeiträge) angewendet werden.

Vereinbarungen / Informationen für das Schuljahr 2024/2025

1. Musikschulunterricht an schulfreien Zeiten

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass der Musikschulunterricht in begründeten Fällen bei einvernehmlicher Vereinbarung bis auf Widerruf auch an schulfreien Werktagen stattfinden darf, bzw. die Mitwirkung an Schulprojekten und schulbezogenen Veranstaltungen (Proben, Konzerte, Workshops, Ensembles, etc.) auch an schulfreien Tagen (Ferien, Sonntage, Feiertage) erfolgen kann. Es gilt dieselbe Feiertags- und Ferienregelung wie in den Pflicht- und höheren Schulen.

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2. Schulfreie Zeiten

Generell gilt die Festlegung in der Schul- und Hausordnung unter Punkt 1.9. Die schulautonomen Tage werden in der Musikschule für Prüfungen und interne Weiterbildungen verwendet und fallen daher nur teilweise mit denen der steirischen Pflichtschulen zusammen.

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3. Einwilligung betreffend Art. 7 DSGVO

Vollständige Information unter www.dsb.gv.at (Datenschutzbehörde Österreich) Ich bin damit einverstanden, dass die mittels dieses Formulars übermittelten personenbezogenen Daten ausschließlich für schulische und organisatorische Zwecke verarbeitet werden. Diese Daten (sowie Beurteilungen von Prüfungen und Unterrichtfächern) werden an das Land Steiermark, die Marktgemeinde Premstätten, meine Wohnsitzgemeinde und gegebenenfalls an den Bezirksblasmusikverband (zur Durchführung der Leistungsabzeichen-Prüfungen) weitergeleitet.

Zudem gebe ich die Einwilligung, dass Fotos und Namen zum Zwecke der Berichterstattung und Schuldokumentation, sowie auf den Sozial-Media Kanälen der Musikschule veröffentlicht werden dürfen.


Ich habe jederzeit das Recht, diese Einwilligung schriftlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Bearbeitung nicht berührt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass eine gewisse Verarbeitung von Daten, vergleiche insbesondere erster Absatz, gesetzlich notwendig und für den Besuch der Musikschule unumgänglich ist.


Mit der Unterschrift auf dem Antrag um Aufnahme nehme ich das für die Musikschule gültige Organisationsstatut (www.ms-steiermark.at, beinhaltend u.a. Aufbau, Lehrplan) sowie die Schul- und Hausordnung der Musikschule Premstätten (siehe Homepage der Marktgemeinde Premstätten) und die jeweils gültigen Tarife lt. Tarifordnung zur Kenntnis. Des Weiteren bestätige ich die Richtigkeit aller meiner Angaben.